Für die Aufnahme in die Schwarzwaldklinik Bad
Rippoldsau bedarf es einer Kostenübernahme durch
den zuständigen Sozialträger:
- Krankenversicherung;
- Rentenversicherung;
- Beihilfestelle.
Die Einleitung von AHB-Maßnahmen muss direkt
durch die Akutklinik (behandelnder Arzt, Sozialdienst)
unter Verwendung der dort vorhandenen
Formulare vorgenommen werden. Die Antragstellung
ist vor Aufnahme in die Schwarzwaldklinik
Bad Rippoldsau vorzunehmen.
Für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
sollte das entsprechende Formular der
zuständigen Krankenkasse verwendet und vom einweisenden
Arzt ausgefüllt werden. Es ist empfehlenswert,
dem Ärztlichen Antrag eine medizinisch
begründete Stellungnahme beizufügen.
Privatversicherte Patienten / Beilhilfefähige
Patienten
Auf der Grundlage des ärztlichen Befundes
(Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit)
erfolgt das Bewilligungsverfahren zur Durchführung
einer stationären Maßnahme bei der privaten
Krankenversicherung und / oder der Beihilfestelle.
Es muss vor Aufnahme in die Schwarzwaldklinik
Bad Rippoldsau beantragt werden.
Selbstzahler
Fragen Sie nach unseren speziellen Vitalitäts- und
Gesundheits-Arrangements für Selbstzahler.
Angehörige
Angehörige sind bei uns herzlich willkommen und
die Unterbrinung kann zu besonders günstigen
Konditionen erfolgen. Wir bitten um vorherige
Anmeldung, da nur einige Doppelzimmer zur
Verfügung stehen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben oder unsere Patientenbetreuung anrufen.
Schwarzwaldklinik Bad Rippoldsau
- Patientenbetreuung -
Frau Weller
Tel.: 07440/80-224
Fax: 07440/80-862
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