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Für die Aufnahme in die Schwarzwaldklinik Bad Rippoldsau bedarf es einer Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialträger:

  • Krankenversicherung;
  • Rentenversicherung;
  • Beihilfestelle.

Die Einleitung von AHB-Maßnahmen muss direkt durch die Akutklinik (behandelnder Arzt, Sozialdienst) unter Verwendung der dort vorhandenen Formulare vorgenommen werden. Die Antragstellung ist vor Aufnahme in die Schwarzwaldklinik Bad Rippoldsau vorzunehmen.

Für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen sollte das entsprechende Formular der zuständigen Krankenkasse verwendet und vom einweisenden Arzt ausgefüllt werden. Es ist empfehlenswert, dem Ärztlichen Antrag eine medizinisch begründete Stellungnahme beizufügen.

Privatversicherte Patienten / Beilhilfefähige Patienten
Auf der Grundlage des ärztlichen Befundes (Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit) erfolgt das Bewilligungsverfahren zur Durchführung einer stationären Maßnahme bei der privaten Krankenversicherung und / oder der Beihilfestelle. Es muss vor Aufnahme in die Schwarzwaldklinik Bad Rippoldsau beantragt werden.

Selbstzahler
Fragen Sie nach unseren speziellen Vitalitäts- und Gesundheits-Arrangements für Selbstzahler.

Angehörige
Angehörige sind bei uns herzlich willkommen und die Unterbrinung kann zu besonders günstigen Konditionen erfolgen. Wir bitten um vorherige Anmeldung, da nur einige Doppelzimmer zur Verfügung stehen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben oder unsere Patientenbetreuung anrufen.

Schwarzwaldklinik Bad Rippoldsau
- Patientenbetreuung -
Frau Weller
Tel.: 07440/80-224
Fax: 07440/80-862

 

   
 
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